Pentru obiectivul nostru comun: Siguranța copiilor noștri!
Leider kommt es auf Kinderspielplätzen immer wieder zu schweren Unfällen.
Häufige Ursache sind beschädigte und/oder nicht normenkonforme Spielplatzgeräte. Die von diesen Geräten ausgehenden und für unsere Kinder unkalkulierbaren Gefahren gilt es auszuschließen! Viele Schäden auf Spielplätzen und an Spielplatzgeräten sind für den Laien nicht ohne weiteres erkennbar, daher sind Sie als Betreiber eines Spielplatzes im Rahmen Ihrer Verkehrssicherungspflicht verpflichtet, die Spielplatzgeräte und Spielplätze gemäß DIN 1176 und DIN 1177 mindestens alle 12 Monate sachkundig überprüfen zu lassen. Neben dieser jährlichen Hauptinspektion sind wöchentliche, eventuell auch tägliche Sichtkontrollen (visuelle Routine-Inspektionen) erforderlich. Funktionskontrollen (operative Inspektionen) sind gemäß DIN 1176 und DIN 1177 im Abstand von 1-3
Monaten durchzuführen.